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   OLG Hamm, 04.07.1980 - 15 W 177/79   

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OLG Hamm, 04.07.1980 - 15 W 177/79 (https://dejure.org/1980,18788)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.1980 - 15 W 177/79 (https://dejure.org/1980,18788)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 1980 - 15 W 177/79 (https://dejure.org/1980,18788)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 1022
  • OLGZ 1981, 24
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10

    Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der

    Für die Kapitalgesellschaften des Handelsrechts und für den bürgerlichrechtlichen rechtsfähigen Verein ist jedoch anerkannt, dass derjenige, der die Versammlung der Gesellschafter berufen hat, auch zur Absage befugt ist (Merle, ZMR 1980, 225 mwN; OLG Hamm, MDR 1980, 1022, 1023, juris, Rn. 72).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02

    Pflichtwidriges Verhalten des Verwalters bei einem Antrag auf

    Setzt ein Verwalter in einem Fall, in dem es um seine Abberufung geht, auf ein berechtigtes Verlangen der Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 2 WEG einen Termin für die durchzuführende Eigentümerversammlung erst nach Ablauf eines Monats seit Zugang des Verlangens fest und bestimmt er den Termin auf einen drei Monate nach Zugang des Verlangens liegenden Zeitpunkt, so ist dies als eine ungebührliche Verzögerung anzusehen, die einer pflichtwidrigen Weigerung gleichzustellen ist (vgl. OLG Hamm OLGZ 1981, 24, 28; Bärmann-Pick-Merle, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei

    Eine Weigerung liegt allerdings nur vor, wenn der Verwalter die Versammlung trotz einer entsprechenden Aufforderung durch einen oder mehrere Wohnungseigentümer oder durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats nicht einberuft, da nur nach einem Untätigbleiben nach entsprechender Aufforderung von einer Weigerung gesprochen werden kann (Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 24 WEG Rz. 72; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rz. 21; OLG Hamm OLGZ 1981, 24, 27; ZMR 1997, 49).
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